Ein Kammermusikantrag ist nur notwendig, wenn ein – nach VBSM-Richtlinien – förderungswürdiges Werk erarbeitet und aufgeführt werden soll. Prinzipiell sind alle Kammermusikstunden vorab mit der Schulleitung zu besprechen und durch die Schulleitung zu genehmigen.
Der Antrag ist bitte immer erst am Ende des Schuljahres (Juli/September) zusammen mit dem Aufführungsdatum einzureichen.
Danke für euer Verständnis.
Richtlinien Kammermusik (VBSM)