Konzert zum Mitmachen für Klein und Groß, am Samstag, 12. Oktober, 10:00 - 10:45 und 11:00 - 11:45 im Großen Saal im Alten Rathaus
Musikschule Lindau
Kammermusikförderung (Rückwirkend)

Kammermusikförderung (Rückwirkend)

Ein Kammermusikantrag ist nur notwendig, wenn ein – nach VBSM-Richtlinien – förderungswürdiges Werk erarbeitet und aufgeführt werden soll. Prinzipiell sind alle Kammermusikstunden vorab mit der Schulleitung zu besprechen und durch die Schulleitung zu genehmigen.

Der Antrag ist bitte immer erst am Ende des Schuljahres (Juli/September) zusammen mit dem Aufführungsdatum einzureichen.

Danke für euer Verständnis.

Kammermusikförderung
Am Ende des Schuljahres (Juli bis spätestens 20. September) für förderungswürdige Kammermusikformationen und -werke einzureichen.
Bitte nur förderungsfähige Werke eintragen.
Bitte nur förderungsfähige Werke eintragen.
Bitte hier eintragen bei welcher Lehrkraft die Proben stattgefunden haben.
Bitte hier das Schuljahr eintragen, in dem die Proben und Aufführungen stattgefunden haben.
Das darf auch bei einem externen Konzert gewesen sein (z.B. Gymnasium…)
Bitte hier die Unterrichtsdauer pro Einheit auswählen, wie sie in der AWL stand.
In welchem Turnus haben die Proben stattgefunden?
Für wie lange hat die Formation zusammen mit der Lehrkraft laut AWL geprobt?
Wenn das Ensemble nicht das ganze Jahr über gemeinsam geprobt hat, dann bitte hier eintragen in welchen Monaten/Zeitraum die Proben stattfanden. Mit der letzten Aufführung gelten die Proben auch als beendet.
Die E-Mail-Adresse ist notwendig als Absender!

Richtlinien Kammermusik (VBSM)

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