Ein Kammermusikantrag ist nur notwendig, wenn ein – nach VBSM-Richtlinien – förderungswürdiges Werk erarbeitet und aufgeführt werden soll. Prinzipiell sind alle Kammermusikstunden vorab mit der Schulleitung zu besprechen und durch die Schulleitung zu genehmigen. Danke für euer Verständnis.
Richtlinien Kammermusik (VBSM)