Die Musikschule Lindau e.V. ist eine, mit öffentlichen Mitteln geförderte Bildungseinrichtung. Die Stadt Lindau übernimmt dabei den größten Anteil der Bezuschussung.
Für Schüler*innen aus anderen Städten und Gemeinden erhält die Musikschule keine Zuschüsse. Somit wird – auf Grund eines Stadtratbeschlusses – für Schüler*innen, deren ständiger Wohnsitz sich nicht in Lindau befindet, ein Zuschlag auf das Schulgeld von 70% erhoben.
Einige Gemeinden gewähren jedoch – auf Antrag – Zuschüsse an die Zahlungspflichtigen, zu den Unterrichtsentgelten an der Musikschule Lindau e.V.. Auskünfte über die Höhe der Bezuschussung erteilen die jeweiligen Gemeindeverwaltungen.
Alle lindauer Bürger*innen haben die Möglichkeit, einen sogenannten „Sozial-Ermäßigungs-Antrag“ zu stellen, da die Musikschule Lindau e.V. allen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen den Zugang zu einer musikalischen Ausbildung ermöglichen will.
Außerdem gewährt die Musikschule – allen Lindauer Bürger*innen – eine Familienermäßigung. Feste Mitglieder im Jugendkammerorchester und der Jugendkapelle Lindau, bekommen auch eine Ermäßigung auf die Unterrichtsentgelte.
Alle Details entnehmen Sie bitte der Schulgeld/Entgelttabelle. Bitte beachten Sie auch die Entgeltordnung.